Steuerberater Erbschaftsteuer Trends aus Haidmühle am 01.04.2026:
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 20.01.2026 – VIII R 6/23 entschieden, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.
Steuerberater US LLC Trends aus Haidmühle am 15.06.2026:
Besteuerung einer US LLC in Deutschland als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?
Die Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) in Deutschland - entweder vergleichbar mit einer GmbH oder einer Personengesellschaft - hängt von vielen Faktoren ab. Der BFH hat kürzlich in einem Beschluss zur Besteuerung einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) nochmals bestätigt, eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in der Satzung dieser Gesellschaft notwendig ist, um eine Einordnung in das deutsche Steuerrechtssystem zu ermöglichen.
Internationale Trends aus Haidmühle am 22.06.2026:
Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Gesellschaft im Homeoffice
Am 18.06.2026 hat das BMF seinen Betriebstättenerlass veröffentlicht und hat alle ausländischen Ein-Personen Gesellschaften (z.B. US LLC, litauische UAB) ins Viser genommen, um eine Gewinnbesteuerung im Inland möglich zu machen:
"Durch die Ausübung von Leitungsfunktionen im Homeoffice kann jedoch eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte begründet werden. So hat jedes gewerbliche Unternehmen
Steuerberater Immobilien Trends aus Haidmühle am 14.02.2026
Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht beträgt nur zwei Wochen
Für die Praxis ist wichtig, dass Steuerpflichtige ihre eigene zwei wöchige Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG kennen und beurkundete Grundstücksverträge rechtzeitig selbst und unabhängig von der Anzeige des Notars anzeigen, was folgender Streitfall zeigt:
Eine Notarin beurkundete einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag zwischen Geschwistern. Zum Nachlass gehörten GmbH-Beteiligungen, die über inländischen Grundbesitz verfügten. Die Notarin zeigte die Beurkundung beim FA an, jedoch nicht rechtzeitig