Internationale Trends aus München am 30.05.2011:
Am 11.03.2011 wurde die Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011 über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Inhalt der Richtlinie ist die Einführung von Erleichterungen für den standardisierten - und möglichst elektronischen - Informationsaustausch über Steuerdaten ab 2011 zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Richtlinie regelt den Informationsaustausch auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates sowie den "verpflichtenden automatischen" und "spontanen Informationsaustausch": Beim Ersuchen von Informationen wenden sich die zuständigen Behörden in einem konkreten Fall an die zuvor von den Mitgliedstaaten festgelegten zentralen Verbindungsbüros. Der automatische Austausch wird spätestens ab 2015 greifen. Dann werden die Behörden zuvor festgelegte Informationen an andere Mitgliedstaaten ohne deren vorheriges Ersuchen in regelmäßigen, im Voraus bestimmten Abständen und mindestens einmal jährlich systematisch übermitteln. Davon betroffen werden verfügbare Informationen über Besteuerungszeiträume ab 01.01.2014 über Personen sein - in Bezug auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichts- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Renten, Eigentum an unbeweglichen Gegenständen und Einkünfte daraus. Die EU-Kommission wird bis Ende 2012 die praktischen Modalitäten hierzu festlegen.
Der spontane Informationsaustausch sieht vor, dass Behörden eines Mitgliedstaats Informationen an die Behörde eines anderen Mitgliedstaats ohne deren Ersuchen übermitteln, wenn sie die Gefahr einer Steuerverkürzung in dem anderen Mitgliedstaat vermuten.
Hinsichtlich der Geheimhaltung der Informationen gilt das Recht des empfangenden Staates. Mit Zustimmung des übermittelnden Mitgliedstaates können die Informationen auch für andere Zwecke verwendet werden und an dritte Mitgliedstaaten übermittelt werden.
Die Richtlinie muss bis zum 01.01.2013 in nationales Recht umgesetzt werden.
Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung