Internationale Trends aus München am 15.10.2010:
Am 13.10.2010 hat das BMF die lange erwarteten Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung) veröffentlicht. Dieses Schreiben regelt die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung von im Inland Steuerpflichtigen in den Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen und für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in diesen Fällen.
Wenn Steuerpflichtige bei ihrer Einkünfteermittlung die Grundsätze dieses Schreibens beachten, kommt es zu keiner Berichtigung der Einkünfte.
Die Grundsätze dieses Schreibens gelten auch für Funktionsverlagerungen ins Inland.
