Steuerberater Immobilien Trends aus München am 08.06.2011:

 

Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vom 06.06.2011 sollen solche Sanierungsmaßnahmen steuerlich schneller absetzbar werden. Steuerpflichtige können jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Baumaßnahmen sollten daher – soweit möglich – erst nach dem 31.12.2011 beginnen.