Steuerberater Immobilien Trends aus München am 12.05.2010:

 

Das BMF hat zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von schadstoff-belasteten Grundstücken; Bildung von Rückstellungen für Sanierungsverpflichtungen und Teilwertabschreibungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG Stellung genommen. Gleichzeitig ist das Schreiben ein Nichtanwendungserlass des in 2010 im Bundessteuerblatt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. November 2003 (!).